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   LG Paderborn, 10.03.2006 - 5 T 48/06   

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https://dejure.org/2006,9723
LG Paderborn, 10.03.2006 - 5 T 48/06 (https://dejure.org/2006,9723)
LG Paderborn, Entscheidung vom 10.03.2006 - 5 T 48/06 (https://dejure.org/2006,9723)
LG Paderborn, Entscheidung vom 10. März 2006 - 5 T 48/06 (https://dejure.org/2006,9723)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Befreiung zur Verpflichtung der Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer; Zuständigkeit eines Registergerichtes bei Insolvenz einer Gesellschaft; Regelung der Zuständigkeit des Insolvenzgerichtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 2101
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Dresden, 22.11.1994 - 49 T 97/94

    Gesamtvollstreckungsverfahren; Befreiung von der Prüfung des

    Auszug aus LG Paderborn, 10.03.2006 - 5 T 48/06
    Es finden sich bislang lediglich zwei veröffentlichte Entscheidungen des LG Dresden (ZIP 1995, S. 233) und des LG Oldenburg (Rpfleger 1993, S. 451), die ebenfalls von einer Zuständigkeit des Registergerichts auch im Fall der Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens oder des Konkursverfahrens über das Vermögen der betroffenen Gesellschaft ausgehen.
  • LG Oldenburg, 11.11.1992 - 12 T 409/91
    Auszug aus LG Paderborn, 10.03.2006 - 5 T 48/06
    Es finden sich bislang lediglich zwei veröffentlichte Entscheidungen des LG Dresden (ZIP 1995, S. 233) und des LG Oldenburg (Rpfleger 1993, S. 451), die ebenfalls von einer Zuständigkeit des Registergerichts auch im Fall der Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens oder des Konkursverfahrens über das Vermögen der betroffenen Gesellschaft ausgehen.
  • OLG Hamm, 12.12.2006 - 15 W 189/06

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen der Register- und der Insolvenzabteilung des

    Der Antrag ist durch Beschluss des Amtsgerichts (2 IN 341/05) vom 13.1.2006 als unzulässig zurückgewiesen worden, die Beschwerde des Beteiligten zu 2) hat das Landgericht (5. Zivilkammer) durch Beschluss vom 10.3.2006 (5 T 48/06) zurückgewiesen und ausgeführt, zuständig für die Entscheidung über den Antrag sei das Registergericht.
  • OLG Brandenburg, 19.06.2008 - 5 Wx 48/07

    Zulässigkeit und Begründung der weiteren Beschwerde gegen Ablehnung der

    Die weitere Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Neuruppin - Az. 5 T 48/06 - wird zurückgewiesen.
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